Urheberrechte
Die Inhalte dieser Website sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen nicht kommerziell vervielfältigt oder anderweitig genutzt werden. Jegliche Nutzung, insbesondere auf anderen Websites oder vernetzten Rechnern bedarf der vorherigen, schriftlichen Zustimmung des Betreibers.
E-Commerce Gesetz
Mit diesen Angaben kommen wir den gesetzlichen Bestimmungen des E-Commerce Gesetzes nach.
Datenschutz
Insofern im Rahmen dieser Website von der Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, Firmen- und/oder Personenbezogene Daten einzugeben und/oder zu senden, so erfolgt dies ausdrücklich auf freiwilliger Basis und unter gleichzeitiger Zustimmung, diese Daten bis auf jederzeitigen Widerruf auf elektronischem Wege zu speichern, zu verarbeiten und zu verwenden, einschließlich des Rechtes des Betreibers, Informationen und Werbemitteilungen an bekannt gegebene Telefax- und E-Mail-Adressen zu senden. Hingegen ist die Nutzung der im Impressum oder auf sonstige Weise unmittelbar und mittelbar (über Links udgl.) bekannt gegebenen Daten und Angaben, insbesondere der veröffentlichten Kontaktdaten (E-Mail, Telefon, Postanschrift udgl.) durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderten Informationen oder Werbemitteilungen nicht gestattet. Gegen Versender so genannter Spam-Mails wird ohne weitere Vorankündigung gerichtlich vorgegangen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen I Stand 10.2022
1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Vertragsabschluss und Abweichungen
1.1 Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Verträge zwischen dem Auftraggeber und dem Architektur/ Studio Mutant ARCH.MEDIA, kurz “MAM”, Richard Bernsteiner, Pflanzmannstraße 2, 5020 Salzburg, Österreich.
1.2 Abweichungen von diesen Bedingungen und insbesondere auch Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie von MAM ausdrücklich und schriftlich anerkannt und bestätigt werden.
1.3 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von MAM schriftlich bestätigt werden.
1.4 Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht MAM ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch MAM bedarf es nicht.
1.5 Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.
1.6 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
2. Angebote, Nebenabsprachen
2.1 Die Angebote von MAM sind, sofern nichts anderes angegeben, freibleibend und unverbindlich zwar hinsichtlich aller angegebenen Daten einschließlich des Honorars.
2.2 Enthält eine Auftragsbestätigung von MAM Änderungen gegenüber dem Auftrag, so gelten diese als vom Auftraggeber genehmigt, sofern dieser nicht unverzüglich schriftlich widerspricht.
2.3 Vereinbarungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform.
3. Konzept- und Ideenschutz
3.1 Hat der potentielle Kunde, MAM vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt MAM dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung: Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch die Agentur treten der potentielle Kunde und die Agentur in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“). Auch diesem Vertrag liegen die AGB zu Grunde.
Der potentielle Kunde anerkennt, dass die Agentur bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.
Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung von MAM ist dem potentiellen Kunden schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.
Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später Hervorgebrachten und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategie definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen. Der potentielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von MAM im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen. Sofern der potentielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von MAM, Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er dies der Agentur binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben. Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass die Agentur dem potentiellen Kunden eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon auszugehen, dass MAM dabei verdienstlich wurde. Der potentielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung zuzüglich 20 % Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei MAM ein.
4. Auftragserteilung, Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1 Art und Umfang der vereinbarten Leistung ergeben sich aus Vertrag, Vollmacht und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sowie dem allfälligen Briefingprotokoll („Angebotsunterlagen“). Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch MAM. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit durch MAM.
4.2 Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch MAM um Gegenstand des vorliegenden Vertragsverhältnisses zu werden.
4.3 Alle Leistungen von MAM (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung des Kunden gelten sie als vom Kunden genehmigt.
4.4 Der Kunde wird MAM zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden.
Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von MAM wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
4.5 MAM verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Durchführung des ihm erteilten Auftrags nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit.
4.6 MAM ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“). Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden. MAM wird diesen Dritten sorgfältig aus- wählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt. In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund.
5. Termine, Bestellungen, Gewährleistung und Schadenersatz
5.1 Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von MAM schriftlich zu bestätigen. Verzögert sich die Lieferung/Leistung von MAM aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und MAM berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
5.2 Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald MAM die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.
5.3 Gewährleistungsansprüche können nur nach Mängelrügen erhoben werden, die ausschließlich durch eingeschriebenen Brief binnen 14 Tage ab Übergabe der Ware, Leistung oder Teilleistung zu erfolgen hat.
5.4 Ansprüche auf Wandlung und Preisminderung sind ausgeschlossen. Ansprüche auf Verbesserung bzw. Nachtrag des Fehlenden sind von MAM innerhalb angemessener Frist, die im Allgemeinen ein Drittel der für die Durchführung der Leistung vereinbarten Frist betragen soll, zu erfüllen. Ein Anspruch auf Verspätungsschaden kann innerhalb dieser Frist nicht geltend gemacht werden.
6. Rücktritt vom Vertrag
6.1 MAM ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
6.1.1 die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
6.1.2 der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.
6.1.3 berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren von MAM weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung von MAM eine taugliche Sicherheit leistet;
6.2 Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn MAM fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.
7. Honorar
7.1 Sämtliche Honorare sind mangels abweichender Angaben in EURO erstellt. In den angegebenen Honorarbeträgen ist die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) nicht enthalten, diese ist gesondert vom Auftraggeber zu bezahlen.
7.2 Kostenvoranschläge durch MAM sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von MAM schriftlich veranschlagten um mehr als 10 % übersteigen, wird MAM den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 10 % ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Kostenvoranschlags Überschreitung gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt.
7.3 Alle Leistungen von MAM, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle von MAM erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen. Die Kompensation mit allfälligen Gegenforderungen, aus welchem Grunde auch immer, ist unzulässig.
7.4 Wenn der Kunde in Auftrag gegebene Arbeiten ohne Einbindung von MAM – unbeschadet der laufenden sonstigen Betreuung durch diese – einseitig ändert oder abbricht, hat er MAM die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend der Honorarvereinbarung zu vergüten und alle angefallenen Kosten zu erstatten. Sofern der Abbruch nicht durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung der Agentur begründet ist, hat der Kunde, MAM darüber hinaus das gesamte für diesen Auftrag vereinbarte Honorar zu erstatten, wobei die Anrechnungsvergütung des § 1168 AGBG ausgeschlossen wird. Weiters ist MAM bezüglich allfälliger Ansprüche Dritter, insbesondere von Auftragnehmern von MAM, Schad- und klaglos zu stellen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen.
7.5 Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind die vom Fachverband Technische Büros – Ingenieurbüros herausgegebenen Unverbindlichen Kalkulationsempfehlungen Vertragsinhalt.
8. Zahlung, Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
8.1 Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von MAM gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum von MAM.
8.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, gegenüber MAM die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest € 20,00 je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.
8.3 Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann MAM sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.
8.4 Weiters ist MAM nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgelt Zahlung bleibt davon unberührt.
8.5 Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich MAM für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).
8.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen durch MAM aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von MAM schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
8.7 Pläne, Prospekte, Berichte, Technische Unterlagen und dgl. von MAM sind urheberrechtlich geschützt. Jede gänzliche oder teilweise Veröffentlichung ist nur mit Zustimmung von MAM zulässig; ebenso die Weitergabe und die wiederholte Nutzung, durch Dritte oder den Auftraggeber selbst.
8.8 MAM ist berechtigt, der Auftraggeber verpflichtet, bei Veröffentlichungen und Bekanntmachungen über das Projekt den Namen (Firma, Geschäftsbezeichnung) von MAM anzugeben.
MAM ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf MAM und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgelt Anspruch zusteht.
MAM ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).
8.9 Die Nutzung von Leistungsergebnissen oder geschützten Werken setzt stets die Zahlung der vereinbarten Leistungsvergütung voraus, ansonsten kann die Nutzung durch den Auftragnehmer untersagt werden. Alle Leistungen von MAM, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum von MAM und können von MAM jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck.
9. Verschwiegenheitspflicht
9.1 MAM ist zur Geheimhaltung aller vom Auftraggeber erteilten Informationen verpflichtet sowie auch zur Geheimhaltung seiner Planungstätigkeit verpflichtet, wenn und solange der Auftraggeber an dieser Geheimhaltung ein berechtigtes Interesse hat.
10. Datenschutz
10.1 Der Kunde stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name/Firma, Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, Kreditkartendaten, UID-Nummer) zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (in Papier- und elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhin- weis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden.
10.2 Der Auftraggeber ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail, Telefax oder Brief widerrufen werden.
11. Rechtswahl, Gerichtsstand, Erfüllungsort
11.1 Für Verträge zwischen Auftraggeber und MAM kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung.
11.2 Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz von MAM vereinbart. Ungeachtet dessen ist MAM berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
1.3 Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise.